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Spielgemeinschaften
Vorschlag zur Lösung einer häufig gewünschten Form der Mannschaftsbildung
1.
Spielgemeinschaften können nur zu nationalen und internationalen Turnieren
gebildet werden. Für Meisterschaften sind keine Spielgemeinschaften erlaubt. (Vereinswechsel)
2.
Die Bildung von Spielgemeinschaften unterliegt der Kontrolle des Landesverbandes. Es wird überprüft,
a) ob die genannten SpielerInnen einen Spielerpass des TLEV besitzen,
b) ob SpielerInnen nicht gesperrt sind,
c) ob angeführte Spieler keinem anderen Landes-, Nationenverband angehören.
3.
Die Vereinsobmänner, der angeführten Spieler bestätigen, dass sie mit der Bildung der Spielgemeinschaft für das genannte Turnier einverstanden sind.
4.
Der Mannschaftsführer der Spielgemeinschaft schickt die Einverständniserklärung der Obmänner (-frauen) mit einer korrekt ausgefüllten Startkarte an die Geschäftsstelle des TLEV.
5.
Als Name der Spielgemeinschaft sind immer alle Namen der teilnehmenden Vereine anzuführen, z.B.: SPG ESF Pinswang- SBF Pflach.-SC Breitenwang
Erdachte Mannschaftsnamen, z.B.: SPG Obergericht oder SPG Zillertal, sind nicht erlaubt.
6.
Auswahlmannschaften sind Elitemannschaften, wo die besten SpielerInnen einer Region ein Team bilden.
Mannschaften, die unter Bezirksauswahl starten möchten, brauchen zusätzlich die Einverständniserklärung des Bezirksobmannes.
7.
Die Vereine haften im Verhältnis der auf der Startkarte angeführten SpielerInnen für jegliche Vergehen und den daraus entstehenden Kosten sowie für die Einbringung der Bewilligungsgebühr.
8.
Die bewilligte Startkarte – versehen mit dem Stempel des TLEV und der Unterschrift des verantwortlichen Funktionärs – wird umgehend an den Verein des Mannschaftsführers geschickt.
Die Originale der Einverständniserklärung der Obmänner werden beigelegt.
9.
Spielgemeinschaften können auch außerhalb des TLEV- Bereichs antreten, wenn diese Art der Mannschaftsbildung vom veranstaltenden Verband und dem durchführenden Verein akzeptiert wird.
10.
Auch Spielgemeinschaften müssen einheitliche Spielkleidung tragen.
11.
Die Bewilligungsgebühr beträgt für jeden in der Startkarte angeführte(n) SpielerIn 5,00 €.
12.
Mannschaften, die ohne Bewilligung als Spielgemeinschaft auftreten, werden mit einem Pönale von 50,00 € belegt.
Gerhard Lang
Ggeschäftsführender Obmann
Lechaschau, am 22.10.2009
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