
| Wichtige,
weiterhin gültige FESTLEGUNGEN bei den IFE IFE-SR SR-SEMINAREN von 1993 bis 2004 |
![]() |
| IFE-SR-Sem.
1993 in Schenna (I - Südtirol): 1. Bei den Standeinrichtungen dürfen die Standsicherheit erhöhende Teile untergelegt werden. 2. Fehlt bei einer geschraubten Sommerlaufsohle nur eine Schraube, so wird keine Strafe ausgesprochen, falls alle weiteren fest angezogen sind. Eine weitere Benutzung ist aber erst nach Reparatur erlaubt. Sind bei einer geschraubten SLS aber mehrere Schrauben lose, so ist eine "große Strafe" nach Regel 705 c zu vergeben. 3. Regel 352 der IER: - Behinderung findet immer mit Körper- oder Materialkontakt statt. - Störung ist alles ohne obiges. IFE-SR-Sem. 1994 in Klagenfurt (A): 4. Um die Qualifikation aller SR im Eisstocksport auf guten Standard zu bringen, wird festgelegt: SR, welche innerhalb von 2 Jahren nicht wenigstens an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen, werden von den SR-Listen gestrichen. IFE-SR-Sem. 1995 in Bad Gögging (D): 5. Höhenverstellbare Stiele dürfen nicht durch verkleben, verschweißen, verstiften oder dergleichen in einen nicht höhenverstellbaren Stiel (feste Höhe - IER Abb. 8) abgeändert werden. Die Schwerpunktkontrolle (=150 mm) ist ausschließlich im max. ausgezogenen Zustand vorzunehmen. 6. Bei Wettbewerben mit Vor- und Rückrunde gilt die Regel 304 nur bei der Rückrunde. 7. Ein vorgeschriebenes Stockkörpersiegel (z.B. BÖE-Marke bzw. DESV-Stocksiegel) muß sichtbar auf der Stockhaube angebracht sein. IFE-SR-Sem. 1996
in Seefeld (A): IFE-SR-Sem. 1997
in Regen (D - Bayer. Wald): IFE-SR-Sem. 1998
in Kirchbach bei Wien (A): 12. Das jährliche IFE-A-SR-Seminar wird in Zukunft auf das Wochenende mit dem 1. Samstag im Oktober eines Jahres festgelegt. IFE-SR-Sem. 1999 in Bozen (I): 13. Situation: Mehrere
Stöcke müssen vom Daubenkreuz abgerückt werden, damit die
Daube eingelegt werden kann. Nach Blatt 5 der IFE-Auslegungsbeschlüsse
werden diese im Normalfall strahlenförmig vom Daubenkreuz abgerückt
- ergibt sich damit aber eine Situation, bei der dann der Stock A durch
die beiden Stöcke B durchgespielt werden könnte, so müssen
die Stöcke alle parallel (gerade zu den Spielfeldbegrenzungen) verschoben
werden. Neue Festlegungen seit 2003 IFE-SR-Sem. 2002 in Pörtschach (A): 18. Veränderungen am Stiel sind grundsätzlich nicht gestattet (auch Abschneiden nicht). 19. Stockmarker sind auch zur Benützung für einzelne Mannschaften bei einem Turnier zugelassen; müssen jedoch der vorgegebenen Norm der IFE entsprechen. 20. Grundsätzlich muss die „Oberkörperbekleidung“ einheitlich zu sein. Bei Benützung von ärmellosen Westen, müssen auch die Ärmel der einzelnen Mitspieler gleich sein (Bekleidung unter der Weste). Ist dies nicht der Fall, wird nach IER/ ISPO vorgegangen. 21. Ein höhenverstellbarer Stiel , der sich nicht mehr verstellen lässt, ist regelwidrig.Ein solcher Stiel ist zu entwerten (nur mit Erlaubnis des Eigentümers) oder muss mit Einzugsprotokoll an die IFE - Prüfstelle gesandt werden. 22. Sommerlaufsohlen dürfen mit einem feuchten Tuch/ Lappen (nur Wasser) gereinigt werden. 23. Sollte sich ein Spieler ( in ) weigern ein Sportgerät heraus zu geben , wird die Mannschaft nach Regel 707 d disqualifiziert und eine Anzeige beim zuständigen Sportgericht erstattet. 24. SLS dürfen nur „ fachmännisch“ und wie auf Seite 111 der IER beschrieben, plan oder Geometrie wie Winterlaufsohlen, abgedreht werden. Sollten Unebenheiten und Rillen vorhanden sein, ist die SLS nach den Bestimmungen der IER nicht zugelassen. 25. SLS mit Einrastverbindungen müssen dem Daumendruck bei allen Temperaturen standhalten. Gedämpfte SLS sind nur mit Einwegschrauben erlaubt. Bei Nichteinhaltung sind solche SLS nach den Bestimmungen der IER einzuziehen und der IFE – Prüfstelle zu übergeben. 26. Auf den Schülerstockkörpern der ersten Generation hat die Firma MePa keine IFE – Registriernummer angebracht; um Gültigkeit zu haben müssen sie aber stattdessen die Bezeichnung – „IFE gerecht“ aufweisen. Auf allen Schülerstockkörpern muss der Typ-Buchstabe „E“ angebracht sein. 27. Immer wieder muss festgestellt werden, dass Prüfkoffer nicht nach den Richtlinien des Jahres 2000 nachgerüstet wurden – dies ist nachzuholen, damit alle SPG-Prüfungen einheitlich durchgeführt werden. IFE-SR-Sem. 2003 in Harsefeld (D): keine festzuhaltenden Festlegungen getroffen - IFE-SR-Sem. 2004 in Meran (I): 28. Die Lehre Nr. 1 für die Kontrolle der Stielaufnahmebohrung der Stockkörper darf mit ihrem Eigengewicht nicht in diese eindringen, ansonsten ist für den betreffenden Stockkörper das IFE-Entwertungs- bzw. -Einzugsprotokoll zu fertigen. 29. Die Sommerlaufsohlen müssen im Neuzustand der IER-R. 207 bzw. Abb. 10 entsprechen. Im Gebrauchszustand darf sich das Minimalgewicht unter die festgelegten 850g bewegen, solange die Abriebbegrenzung nicht zum Vorschein kommt. |
|
|
Anton
SORGER
|
Max
MORITZ
|
|
TK-Vositzender
|
Prüfstellenleiter
|